DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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WIR SUCHEN AB SOFORT EINEN FLIESEN-, PLATTEN- UND MOSAIKLEGER

Sie verfügen über das nötige „Know How“ in den Bereichen Badsanierung und Arbeiten im Außenbereich (z.B. Balkone und Treppen)? Zählen Engagement, Teamfähigkeit und Kompetenz zu Ihren Stärken? Sind die Worte „Kundenzufriedenheit“ und „Verlässlichkeit“ für Sie selbstverständlich?

Arbeiten Sie gerne selbständig, haben Spaß an Ihrer Arbeit und sind an einer unbefristeten Vollzeitstelle interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

 
DIE FLIESENLEGER
Patrick Schicha Meisterbetrieb
Wetzlarer Strasse 13, 35260 Stadtallendorf

WIR SUCHEN AB SOFORT EINEN FLIESEN-, PLATTEN- UND MOSAIKLEGER

Sie verfügen über das nötige „Know How“ in den Bereichen Badsanierung und Arbeiten im Außenbereich (z.B. Balkone und Treppen)? Zählen Engagement, Teamfähigkeit und Kompetenz zu Ihren Stärken? Sind die Worte „Kundenzufriedenheit“ und „Verlässlichkeit“ für Sie selbstverständlich?

Arbeiten Sie gerne selbständig, haben Spaß an Ihrer Arbeit und sind an einer unbefristeten Vollzeitstelle interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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