DIE FLIESENLEGER GMBH • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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+++ Liebe Kunden, wünschen Sie eine individuelle Beratung, bitten wir Sie höflich einen Termin vorab zu vereinbaren +++

Telefon: 06428 4417670

Unsere Öffnungszeiten der Ausstellung:
Montag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr & 13:00-17:00 Uhr

HERZLICH WILLKOMMEN

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DIE FLIESENLEGER
HEISSEN SIE WILLKOMMEN

Ob im Bad, in der Küche oder in einem anderen Zimmer: erst die passenden Fliesen machen einen Raum zu einem Ort, an dem man sich gern aufhält. Entscheidend dabei ist, dass die Wahl der Fliesen nicht nur auf die Funktionalität abzielt. Schließlich soll der Raum durch die Fliesen nicht nur praktisch nutzbar sein, wenn es gleichzeitig genauso gut möglich ist, ihn einladend und warm zu gestalten.

An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir, das sind DIE FLIESENLEGER mit mehr als 40 Jahren Berufserfahrung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein stimmiges und individuelles Konzept, das zu Ihren Ansprüchen passt. Ob Sanierung, Neugestaltung oder Reparatur: DIE FLIESENLEGER möchten, dass Sie sich nach getaner Arbeit ganz einfach rundum wohlfühlen. Und das wird mit unseren qualitativ hochwertigen keramischen Produkten zum Kinderspiel.

Besuchen Sie uns in Stadtallendorf im Landkreis Marburg-Biedenkopf und machen Sie sich selbst ein Bild von unserem reichhaltigen Angebot an Fliesenerzeugnissen. Ob glasiertes Steingut, Naturstein oder erlesener Granit, wir haben für jeden Geschmack etwas dabei. Bei uns können Sie die Fliesen kaufen, die Sie sich für die perfekte Atmosphäre wünschen.

Wenn Sie die Fliesen nicht selbst legen möchten, so machen wir Ihnen eine attraktive Offerte für Ihre Treppen, Ihre Küche, Ihr Bad, Ihren Balkon, Ihre Terrasse und alle übrigen Räume, wo auch immer Sie ausgesuchte Fliesen benötigen. Selbstverständlich verfügen wir auch über ein exzellentes Know-how, wenn Sie Beratung und Ausführung für den gewerblichen Baubereich benötigen. Profitieren Sie ganz einfach von der langjährigen und umfangreichen Erfahrung der FLIESENLEGER – ganz gleich, womit wir Sie unterstützen dürfen.

DIE FLIESENLEGER – beste Qualität und hoher Standard.
Dafür Stehen wir mit unserem Namen.

NEU:
Unser LIVE-Rundgang!
Schauen Sie sich in unserer Ausstellung um.

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ViSoft Premium – das 3D Badplanungsprogramm für den Kunden

HAND IN HAND

Partner auf die Sie bauen können…
mit diesen Unternehmen arbeiten wir „Hand in Hand“
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DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

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Freundlich, effizient, kompetent, ordentlich

Regine Seguinvia facebook
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Freundliche Mitarbeiter und sehr saubere Arbeit, jederzeit wieder!
Vielen Dank für das tolle neue Badezimmer

Christian Bramkampvia facebook

via facebook

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Die sind sehr gut

Alfa Schneidervia facebook
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Sehr gute Auswahl an Fliesen und pünktliche sowie qualitative Umsetzung der Baustelle

Guntero Polstervia facebook
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Die sind zu gebrauchen…

Timo Daubvia facebook

DIE FLIESENLEGER

FÜR SCHÖNE BÄDER & WOHNRÄUME
KONTAKT AUFNEHMEN

STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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