DIE FLIESENLEGER GMBH • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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TRITTSCHALL & ENTKOPPELN

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DARAUF KANN MAN BAUEN…

Trittschall. Ein häufiges Problem dessen man sich oft erst dann bewusst wird, wenn das Häuschen steht oder die Sanierung abgeschlossen ist.

Mit modernen Möglichkeiten wie zum Beispiel einer verfliesbaren Trittschall-Matte, welche einfach auf den vorhandenen Untergrund aufgeklebt werden kann, sorgt man für die nötige Ruhe. Mag der Untermieter noch so schön singen, die Privatsphäre sollte jedem selber überlassen bleiben.

Entkoppeln: Risse im Untergrund sind gerade bei Sanierungsarbeiten ein häufig autretender Baumangel. Um den neuen Bodenbelag sicher zu verlegen, wurden für dieses Problem Entkoppelungsmatten entwickelt. Diese werden ebenfalls mit schnellabbindendem Fliesenflexkleber verlegt und können direkt mit der neuen Oberfläche belegt werden.

Auch auf Estrichen mit Fußbodenheizung ist eine Entkoppelung gerade bei großformatiger Keramik zu empfehlen.

Hierbei gibt es verschiedene Entkoppelungsmatten für verschiedene Bereiche.

LASSEN SIE SICH INSPIRIEREN…

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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