DIE FLIESENLEGER GMBH • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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RÜTTELBODEN

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QUALITÄT AUF DER SIE STEHEN…

Rationell und schnell: die Rüttelverlegung!

Großmärkte, Kraftfahrzeugwerkstätten und kommunale Auftraggeber haben für Ihre Anforderung die perfekte Antwort gefunden. Den Rüttelboden!!!

Große Flächen können rationell und langlebig mit dem Rüttelverfahren verlegt werden. Gegenüber herkömmlichen Verlegungen ist dieses Verfahren weniger aufwendig, sauberer und schneller. Und das bei höherer Qualität.

Verlege- und Fugenmaterial werden nass-in-nass verarbeitet und sind so aufeinander abgestimmt, dass sie gleichzeitig abbinden und mit dem Untergrund und den Platten eine feste Verbindung eingehen.

Die üblichen Formate bei dieser Verlegung sind 10x20cm, 11,5x24cm, 15x15cm, 20x20cm und 30x30cm.

IHRE VORTEILE:

Selbst Ihre Garage ist innerhalb weniger Tage wieder befahrbar ohne die lange Wartezeit, die das Einbringen eines Estrichbelags für sich beansprucht.

Auch die Kosten, die für Fliesenkleber anfallen, sind bei der Rüttelverlegung überflüssig!

Fragen Sie uns, wir bereiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

  • keine Estricharbeiten im Vorfeld
  • kurze Fertigungszeit ( ca.100-200qm Tagesleistung je nach Begebenheit)
  • geringer Fugenanteil durch direkte Verlegung Fliese an Fliese
  • homogener Boden
  • planebene Fläche mit extrem hoher Belastbarkeit
  • Hohe Druckfestigkeit und Rutschsicherheit
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LASSEN SIE SICH INSPIRIEREN…

DIE FLIESENLEGER

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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