DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

KONTAKT

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe.

KÜCHE

die-fliesenleger-kueche

DER ORT FÜR GENIESSER...

Ideenreichtum sollte nicht nur auf die zubereiteten Speisen zutreffen.

Die zeitgemäße Küche ist individuell und lädt ein zum Verweilen. Vorbei ist die Werkstattatmosphäre. Hier wird miteinander gelebt, gelacht und ausprobiert.

Keramik hat diese individuelle Vielfalt unterstützt. Nie zuvor gab es ein solches Angebot an Farben und Formen. Bodenfliesen verbinden eine offene Küche mit dem angrenzenden Wohn-/Essbereich und fügen optisch zusammen, was zusammen gehört – ganz großzügig.

Wie oft gehen Sie täglich vom Herd zum Kühlschrank oder Waschbecken? Wie schnell geht dabei ein Kleck´s daneben oder Besteck verlässt ungewollt den Teller und fällt auf den Boden.

Dieser mechanischen Beanspruchung hält Ihre Fliese stand. Auch die Beständigkeit gegen Öle, Fette, Essig etc. ist eine besondere Eigenschaft von Keramik.

Die besondere Wirkung erzielen Sie nicht nur durch unterschiedlichen Fliesenformate und Farben. Auch durch den Kontrast verschiedener Materialien wie Edelstahl und Glas- oder Natursteinmosaik entsteht ein ganz eigener Charme.

Die Wahl der passenden Fliesen und Dekore fällt leichter, wenn Sie Muster der Küchenfront und Arbeitsplatte zu einem Beratungsgespräch mitnehmen. Beachten Sie außerdem die Lichtverhältnisse. Entsteht die neue Küche in einem lichtdurchfluteten Raum, sollte auch die ausgewählte Fliese im Tageslicht betrachtet werden. Lichtverhältnisse sind oftmals entscheidend für die Wirkung der Keramik.

LASSEN SIE SICH INSPIRIEREN…

DIE FLIESENLEGER

FÜR SCHÖNE BÄDER & WOHNRÄUME
KONTAKT AUFNEHMEN

STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
ERFAHREN SIE MEHR...