DIE FLIESENLEGER GMBH • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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Patrick Schicha | DIE FLIESENLEGER GmbH
Wetzlarer Strasse 13
35260 Stadtallendorf

Handelsregister: 6479
Registergericht: Marburg

Vertreten durch:
Patrick Schicha

Kontakt

Telefon: +49 (0) 6428 44 17 67 0
E-Mail: info@die-fliesenleger.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE296575308

Aufsichtsbehörde

Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel

https://www.hwk-kassel.de/

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Signal Iduna
Neue Rabenstraße 15
20354 Hamburg

Versicherungsschutz besteht für Deutschland.

Redaktionell verantwortlich

Patrick Schicha

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

BILDNACHWEISE

Bildquellen und Urheberrechtshinweise:
Durch Fa. DIE FLIESENLEGER GmbH bereitgestellt.

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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