DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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WOHNEN & ESSEN

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HIER SPIELT SICH DAS LEBEN AB…

Je hektischer der Alltag desto mehr sehnen wir uns nach Gelassenheit und Ruhe.

Authentizität und Natürlichkeit sind die neuen Werte, die in den eigenen vier Wänden für Ausgleich und Wohlbefinden sorgen. Keramische Beläge mit ihrer natürlichen Ausstrahlung gehören dazu!

Modern oder Zeitlos. Mit einer Fülle von Farben, Formaten und Dekoren bereichern die verschiedenen keramischen Beläge vortrefflich Ihren individuellen Wohnstil.

So vielfältig die heutigen Stilrichtungen auch sind, das Design von Fliesen ist ebenso facettenreich und wird Sie begeistern.

Fliesen bieten die Möglichkeit verschiedene Wohnbereiche durch Bordüren, Format oder Farbwechsel optisch zu verbinden, verschiedene Bereiche abzugrenzen oder zu gliedern.

Durch die Harmonie mit anderen natürlichen Materialien wie Holz, Metall, Glas, Stein, Stoffe, Leder und Korbgeflechte bestehen ungeahnte Möglichkeiten, eine individuelle Gemütlichkeit zu erzielen.

Mit einer im Estrich eingebauten oder nachträglich in einzelnen Bereichen installierten Fußbodenheizung wird die Gemütlichkeit spürbar.

Selbst der neue Kamin findet bedenkenlos auf dem keramischen Belag platz. Genießen Sie die Glut Ihres Kaminfeuers, auch wenn ein paar Funken sprühen. Keramik ist nicht brennbar.

Und weil Keramik auch kratzfest und hart im Nehmen ist, hinterlassen weder die vierbeinigen Hausbewohner noch die Spielzeugautos der Kleinen ihre Spuren. Ob Junior ein Glas Milch, der Gast den Rotwein verschüttet oder gar eine Zigarette den Weg auf den Boden findet; der Belag besteht – dauerhaft!

LASSEN SIE SICH INSPIRIEREN…

DIE FLIESENLEGER

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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