DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

KONTAKT

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe.

PFLEGETIPPS FÜR FLIESEN

Keramische Fliesen und Platten haben einen entscheidenden Vorteil:

Sie sind problemlos zu reinigen. Stöckelschuhe, Zigarettenglut, verschmutzte Kinderschuhe, Flecken jeglicher Art haben gegen keramische Beläge keine Chance. Einmal wischen und alles ist so sauber wie nach einem Frühjahrsputz.

Darüber hinaus sind sie die ideale Lösung gegen Hausstaub-Allergie und Milben.

Jeder Vergleich zu anderen Bodenbelägen zeigt:

Keramik ist unübertroffen!

REINIGUNG VON BADFLIESEN

REINIGUNG VON BADFLIESEN

Für die Pflege keramischer Wand- und Bodenfliesen genügt heißes Wasser, eventuell mit Zusatz eines herkömmlichen neutralen Haushalts- oder Essigreinigers.

Kalkseifenrückstände, Urinstein, Rostablagerungen sind mit einem handelsüblichen Sanitärreiniger zu bezwingen.

REINIGUNG VON KÜCHENFLIESEN

Küchenfliesen sind tagtäglich Fett- und Wasserspritzern -bedingt durch braten und kochen- ausgesetzt, daher brauchen Sie eine besondere Pflege. Empfehlenswert sind Essigreiniger oder kalklösende Putzmittel.

Desinfektionsreiniger eignen sich, um Bakterien und Pilze zu bekämpfen.

REINIGUNG VON KÜCHENFLIESEN
REINIGUNG VON BODENFLIESEN

REINIGUNG VON BODENFLIESEN

Bodenfliesen gehören zu langlebigen Produkten im Wohnbereich. Sie sind leicht zu pflegen und hygienisch. In Kombination mit Fußbodenheizungen sind Bodenfliesen ein echter Wohlfühlfaktor.

Für die Pflege Ihrer Bodenfliesen verwenden Sie am besten nur heißes Wasser. Zu einer Grundreinigung kann mit einem Zusatz von neutralen Haushalts- oder Bodenreiniger ohne Farbzusätzen eine nachhaltige Sauberkeit erzielt werden.

REINIGUNG VON FUGEN

Wenn die Fugen schmutzig sind, wirkt die schönste Fliese nicht mehr. Verwenden Sie zum Reinigen einen herkömmlichen Essigreiniger und schruppen Sie mit einer Bürste die Fugen wieder sauber. Eine andere Variante ist der Einsatz von Fugenschleifblock wie zum Beispiel den PCI-Elofix .

Hierbei handelt es sich um ein Spezialradiergummi mit dem Kalk und Schimmel (auf Oberflächen) und Fugen leicht entfernt werden können.

REINIGUNG VON FUGEN
BEHANDLUNG VON HARTNÄCKIGEN FLECKEN

BEHANDLUNG VON HARTNÄCKIGEN FLECKEN

Mit der richtigen Pflege haben auch hartnäckige Flecken keine Chance.

Oft können diese bereits mit einem Haushaltsschwamm oder Mikrofasertuch entfernt werden.
Kaugummireste vereisen Sie mit einem Eisspray. Sie lassen sich danach einfach abklopfen oder mit einem Holzspachtel abschaben. Kalkablagerungen, Urinstein und Rostflecken bekämpfen Sie mit handelsüblichen Kalk- oder Sanitärreiniger. Diesen können Sie auch bei schwarzem Schimmel einsetzen.

ACHTUNG: Verwenden Sie bei der Behandlung von Flecken bzw. bei der Reinigung keine Metallgegenstände wie Spachtel oder Messer. Es könnten leicht Kratzer entstehen die kaum zu beseitigen sind.

DIE FLIESENLEGER

FÜR SCHÖNE BÄDER & WOHNRÄUME
KONTAKT AUFNEHMEN

STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
ERFAHREN SIE MEHR...