DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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ENTKOPPELN

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DAMIT SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE…

Frisch eingebrachter Estrich benötigt ca. 28 Tage um die maximale Feuchtigkeit zu erreichen, die dieser noch bei der Verlegung von Fliesen haben darf..

Werden Fliesen zu früh auf frischen Estrich verlegt, können die Spannungen die beim trocknen des Untergrundes entstehen kaum abgefangen werden..

Entkoppeln Sie den Estrich nachdem er begehbar ist mit einer speziellen Matte, welche mit schnellabbindenden Fliesenflexkleber verklebt wird, können die Fliesenarbeiten ohne Wartezeit sofort auf die Entkoppelungsmatte stattfinden. So ersparen Sie sich die lange Wartezeit die der herkömmliche Ablauf benötigte. Risse im Untergrund werden nicht auf den Oberbelag übertragen.

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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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